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Allgemeine Geschäftsbedingungen Visiodrom GmbH

 

  1. Anwendungsbereich

1.1 Die Leistungen der Visiodrom GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Grundlage für den Besuch des Gaskessels und des Außengeländes rund um den Gaskessel darstellen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Visiodrom GmbH mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Besucher“ genannt, dies können Einzelpersonen, Familien oder Organisatoren von Besuchergruppen, Veranstalter oder sonstige Dienstleister sein) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.

1.2 Die Mitarbeiter der Visiodrom GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Besucher im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen bezüglich der Nutzung des Gaskessels und der dort enthaltenen Ausstellungen bzw. Lichtshow.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Sämtliche in Prospekten, Katalogen und Webseiten enthaltenen Angaben der Visiodrom GmbH sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.

2.2 Für den Vertragsabschluss zwischen Visiodrom GmbH und dem Besucher stellt Visiodrom GmbH zwei Möglichkeiten zur Verfügung, den Vertragsabschluss im Internet und den Vertragsabschluss in den Räumlichkeiten der Visiodrom GmbH.
Für den Vertragsabschluss über das Internet gilt das Folgende:
Mit der Buchungsanfrage über www.der-gaskessel.de unterbreitet der Besucher der Visiodrom GmbH ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Dieses Angebot kann die Visiodrom GmbH innerhalb von drei Arbeitstagen annehmen. Die Visiodrom GmbH wird dem Besucher nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes per E-Mail zusenden, mit dieser E-Mail nimmt die Visiodrom GmbH das Angebot an, so dass der Vertrag mit dem Besucher zu Stande kommt. Hat die Visiodrom GmbH das Angebot nicht bis zum Ablauf des dritten Werktages angenommen, ist es abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zu Stande.

2.3 Mit wirksamem Vertragsschluss erwirbt der Besucher das Recht, den Gaskessel und das Visiodrom zu betreten sowie die dort aktuellen Ausstellungen, Lichtshows bzw. Veranstaltungen bestimmungsgemäß am vereinbarten Tag und für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen.Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich verbindlich. Soweit kein Rücktrittsrecht besteht, behält die Visiodrom GmbH grundsätzlich den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die Altersbeschränkungen zu beachten. 

 

  1. Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Eintrittspreise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2 Der Eintrittspreis im Falle eines Vertragsschlusses vor Ort ist vor Ort in voller Höhe fällig.

3.3 Bei einer Buchung über das Internet kann der Besucher den Eintrittspreis per Kreditkarte, oder PayPal zahlen.

3.4 Die angebotenen Preise für Führungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von zur Zeit 7 Prozent (gem. § 12 Abs. 2 Ziffer 7.lit a UStG). Im Ausnahmefall ist für Unternehmen, nach vorheriger schriftlicher Bestätigung, eine Rechnungslegung möglich. Sofern

3.5 Für ein Gruppenentgelt bleibt es bei diesem Entgelt in voller Höhe, auch wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert. Die Anzahl der Eintrittskarten werden entsprechend angepasst.

 

  1. Gruppen- bzw. Klassenbuchungen

4.1 Der vereinbarte Termin für eine Gruppenbuchung kann bis maximal sieben Tage vor dem gebuchten Termin auf einen Ausweichtermin verlegt werden, soweit noch Kapazitäten frei sind. Danach ist eine Terminverlegung nicht mehr möglich. Weitere Personen können nachträglich in die Buchung aufgenommen werden, sofern die Anfrage mindestens sieben Tage vor dem gebuchten Termin eingeht und die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind.

4.2 Die Gruppe sollte mindestens 30 Minuten vor dem gebuchten Termin eintreffen. Bei der Ankunft muss sich die Gruppe bei einem zuständigen Mitarbeiter der Visiodrom GmbH anmelden, der dieser dann den Ablauf der Registrierung erklärt.

4.3 Soweit Gruppenmitglieder bzw. Klassenmitglieder unter 12 Jahren an der Buchung teilnehmen, verpflichtet sich der buchende Besucher, während des gesamten Aufenthalts diese Gruppenmitglieder zu beaufsichtigen und ist für deren Verhalten verantwortlich.

4.6 Sollte sich ein Gruppenmitglied nicht an die AGB der Visiodrom GmbH (insb. Hausordnung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise sofern vorhanden) halten, wird dieses Gruppenmitglied nach Maßgabe der Visiodrom GmbH aus dem Gaskessel und von dessen Gelände verwiesen.

 

  1. Leistung / Stornierung

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reservierung/ Bestätigung der Visiodrom GmbH, Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es gilt für Leistungen (nur für Gruppenbesuche und Führungen) eine kostenlose Stornierungsfrist von 21 Kalendertagen vor dem Leistungszeitpunkt für den Leistungsnehmer. Stornierungen müssen schriftlich per E- mail an besucher@der-gaskessel.de vorgenommen werden. Bei einer Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist ist eine Stornierungsgebühr in voller Höhe des vereinbarten Entgelts (gilt bei Führungen und gastronomischen Leistungen) zu zahlen. Entsprechendes gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Eingang der Visiodrom GmbH. Die Beweislast obliegt dem Leistungsnehmer. Bei gebuchten Führungen wartet der Gästeführer im Falle einer Verspätung maximal 20 Minuten ab dem geplanten Führungsbeginn. Voraussetzung dafür ist, dass die Verspätung telefonisch durchgegeben wird: +49 202 26532896. Ein Anspruch des Leistungsnehmers auf Durchführung der Führung nach Ablauf der Wartezeit besteht nicht. Die Kosten sind vom Leistungsnehmer zu 100 Prozent zu tragen. Bei sonstigen Verspätungen verkürzt sich die Führung um die entsprechende Zeit. Bestätigungen von gastronomischen Leistungen sind verbindlich für die Abrechnung am Besuchstag. Hier gilt eine Stornierungsfrist von 7 Kalendertagen vor dem Leistungszeitpunkt. Im Anschluss entsteht für den Leistungsnehmer eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des Bruttowertes. Für einen Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Visiodrom GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

  1. Rücktritt des Veranstalters

Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist die Visiodrom GmbH berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. 

 

  1. Besondere Nutzungsbedingungen

8.1 Kinder unter 5 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Gaskessel und das Visiodrom besuchen. Kinder von 6 – 13 Jahren können mit einer Begleitperson den Gaskessel besuchen.

8.2 Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Besucher, dass ihm die vorgenannten wesentlichen Merkmale und Sicherheitsbestimmungen des gesamten Gaskessels inklusive seiner Risiken und Gefahren bekannt sind und der Nutzung des Gaskessels medizinische Gründe nicht entgegenstehen.

8.3 Jeder Besucher ist verpflichtet, sämtliche im Gaskessel und Visiodrom aushängenden Sicherheitsbestimmungen und –hinweise sowie sonstige dort vorhandenen Regeln zu beachten. Unfälle, Sachschäden und Verletzungen müssen unverzüglich angezeigt werden.
Der Besucher ist verpflichtet, sich an die Weisungen und Vorgaben des Personals zu halten. 
• Die Mitarbeiter der Visiodrom GmbH können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der anderen Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/ oder den Zugang zur Anlage versagen.
• Bei Nutzungen durch Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen hat regelmäßig ein Gruppenleiter, Klassenlehrer oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen. Insbesondere obliegt ihm die Aufsichtspflicht.

8.4 Den Anweisungen der Mitarbeiter der Visiodrom GmbH ist zwingend Folge zu leisten.

8.5 Im gesamten Bereich der Visiodrom GmbH innerhalb und auf dem Dach des Gaskessels ist das Rauchen strengstens untersagt.

 

  1. Haftung

9.1 Die Visiodrom GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Visiodrom GmbH.

9.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche der Besucher, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Besuch des Gaskessels entstehen, ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht
• bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die Visiodrom GmbH. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wird eine Kardinalpflicht lediglich fahrlässig verletzt (einfache Fahrlässigkeit), so ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Sonstiges

Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Visiodrom GmbH zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Visiodrom GmbH ist jedoch auch berechtigt, solche Besucher an ihrem Sitz zu verklagen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

 

  1. Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Visiodrom GmbH gelten ab dem 01.06.2021.

Stand Juni 2021